Polizei straft Coronasünder

Polizei straft Coronasünder

Laut Bundesregierung gibt es zurzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen: Um zur Arbeit zu gehen, für dringend notwendige Besorgungen, und um anderen Menschen zu helfen. Für Spaziergänge gilt: Wer unbedingt ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung zusammenlebt. Wer gegen diese 4 Gründe verstößt wird angezeigt. Mehr als 500 Anzeigen stellte die Polizei in Oberösterreich mittlerweile aus, weil die Ausgangsbeschränkungen verletzt wurden – meist wegen Gruppenbildung.
Veröffentlicht: 25.03.2020