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580 000 Euro abgezweigt

Ein ehemaliger Geschäftsführer mehrerer oö. Firmen ist am Mittwoch am Landesgericht Steyr zu 24 Monaten Haft, acht davon unbedingt, verurteilt worden. Er soll Geld für private Zwecke abgezweigt haben - Schadenssumme mindestens 580.000 Euro. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bezog sich mit ihrer Anklage auf Vorgänge aus den Jahren 2011 und 2012 und bezifferte den Schaden ursprünglich auf 1,1 Millionen Euro. Der Mann wurde aber nicht für alle in der Anklageschrift enthaltenen Punkte schuldig gesprochen. Hinsichtlich des Vorwurfs, er habe Arbeitnehmergelder in der Höhe von 326.000 Euro unternehmensfremd verwendet, erfolgte etwa ein Freispruch. 563.000 Euro für Auto und Rennstall Der größte Brocken, der übrig blieb, war eine Privatentnahme von 563.000 Euro, die er für die Unterstützung des Rennstalls und für eine Anzahlung auf einen Luxuswagen verwendet haben soll. Das Gericht unter dem Vorsitz von Wolf-Dieter Graf wertete die Unbescholtenheit, das Geständnis und die teilweise Wiedergutmachung des Schadens mildernd, erschwerend das Zusammentreffen von einem Verbrechen und mehreren Vergehen. Zum Urteil - 24 Monate teilbedingt bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren - gaben weder Anklage noch Verteidigung eine Erklärung ab. Es ist daher nicht rechtskräftig. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Veröffentlicht: 21.04.2016