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Dr Peter Pfeil

Haben Ehepartner in Österreich gemeinsame Kinder, so verfügen sie automatisch über eine gemeinsame Obsorge. Damit haben sie die Pflicht, die Kinder zu erziehen und zu pflegen. Dazu kommt aber auch die rechtliche Befugnis, das Kind gesetzlich zu vertreten, sein Vermögen zu verwalten oder im Krankheitsfall in Operationen oder Heilbehandlungen einzuwilligen. Wie es im Falle einer Scheidung um die gemeinsame Obsorge steht, weiß Dr. Peter Pfeil, Rechtsanwalt aus Garsten.
Veröffentlicht: 29.06.2017