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Ratgeber Recht Dr Pfeil
Zum Jahresbeginn 2017 wurde das österreichische Erbrecht grundlegend reformiert. Die mit 1. Jänner in Kraft getretenen Neuerungen gelten für alle Todesfälle, die sich ab diesem Zeitpunkt ereignen. Was sich hinsichtlich Pflichtteil, außerordentliches Erbrecht von Lebensgefährten oder etwa Testamentserstellung geändert hat, erklärt Dr. Peter Pfeil, Rechtsanwalt aus Garsten.
Veröffentlicht: 18.05.2017