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Pensionsantritt - Mann oder Frau

Für Frauen gilt derzeit noch ein Regelpensionsalter von 60 Jahren. Für Männer wurde dagegen eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt. Diese Grenzen gelten, wenn es darum geht, den regulären Anspruch auf die Alterspension geltend zu machen. Dieses Pensionsantrittsalter ist aber nicht für alle Menschen klar geregelt. Für transsexuelle Menschen zum Beispiel, die sich im falschen Körper geboren fühlen und sich dazu entschließen, ihr angeborenes Geschlecht ändern zu lassen, gibt es immer noch kein einheitliches Gesetz. "Die österreichische Rechtsordnung und auch das soziale Leben gehen davon aus, dass jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist", erklärte der Oberste Gerichtshof. Der österreichische Gesetzgeber habe, im Gegensatz etwa zum deutschen, auch nicht geregelt, welchem Geschlecht operierte Transsexuelle zuzuordnen seien.
Veröffentlicht: 01.08.2022