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Schmerzensgeld für Festnahme

Eine Festnahme beim Steyrer Spaziergang im März 2021 sorgte damals für viel Aufregung. Wie berichtet, wurde ein damals 58-Jähriger von einem Polizisten gewaltsam zu Boden gebracht, weil er seinen Ausweis zur Identitätsfeststellung nur vorzeigte, aber nicht aushändigte. Die Festnahme hatte ein gerichtliches Nachspiel. Schlussendlich stellte sich heraus, dass die Festnahme rechtswidrig war. Nun wurde dem Mann auch Schmerzensgeld zugesprochen.
Veröffentlicht: 16.09.2022