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Insekten gegen den Klimawandel
Am 24. Jänner tritt eine Verordnung der EU-Kommission in Kraft, die es Nahrungsmittelproduzenten erlaubt, ihren Produkten Hausgrillen (Acheta domesticus) in Pulverform beizumengen. Die Zulassung gilt für eine Vielzahl von Nahrungsmitteln wie Mehrkornbrot, Kekse, Erzeugnisse von Teigwaren, vegetarische Fleischalternativen, Fleisch-Analogen, Pizza, Suppenpulver und vieles mehr.
Veröffentlicht: 19.01.2023