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Unsere Neutralität ist in Gefahr

Die EU-Kommission, das nicht gewählte Gremium, hatte Anfang Mai das „Gesetz zur Unterstützung der Herstellung von Munition“ vorgelegt. Das Parlament soll nun zustimmen. Mit Hilfe des neuen Gesetzes soll die Lieferung von Munition und Raketen an die Ukraine beschleunigt werden. Und brav, wie die Parlamentarier sind, haben sie sich gleich darauf geeinigt, ein Dringlichkeitsverfahren einzuleiten. Nun soll der Wunsch der Kommission in der Juli-Sitzung beschlossen werden. Doch seit wann hat die EU Entscheidungs-Hoheit in Militärfragen? Zwar sieht der Vertrag von Lissabon von 2009 eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung vor, doch die Militärpolitik obliegt immer noch den Mitgliedsstaaten, da die nationalen und gewählten Regierungen die Hauptverantwortung für ihre eigenen Verteidigungskräfte tragen. Waffenlieferungen an die Ukraine sind jedenfalls mit Österreichs Neutralität nicht vereinbar. Österreichs schwarz-grüne Regierung ist daher verpflichtet, dieses Gesetz abzulehnen und Maßnahmen zu ergreifen, die dem Status der Neutralität entsprechen. Alles andere ist Verfassungsbruch.
Veröffentlicht: 07.06.2023