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Unsere Neutralität ist in Gefahr
Die EU-Kommission, das nicht gewählte Gremium, hatte Anfang Mai das „Gesetz zur Unterstützung der
Herstellung von Munition“ vorgelegt. Das Parlament soll nun zustimmen. Mit Hilfe des neuen Gesetzes
soll die Lieferung von Munition und Raketen an die Ukraine beschleunigt werden.
Und brav, wie die Parlamentarier sind, haben sie sich gleich darauf geeinigt, ein Dringlichkeitsverfahren
einzuleiten. Nun soll der Wunsch der Kommission in der Juli-Sitzung beschlossen werden.
Doch seit wann hat die EU Entscheidungs-Hoheit in Militärfragen? Zwar sieht der Vertrag von Lissabon von
2009 eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verteidigung vor, doch die Militärpolitik obliegt immer
noch den Mitgliedsstaaten, da die nationalen und gewählten Regierungen die Hauptverantwortung für ihre
eigenen Verteidigungskräfte tragen. Waffenlieferungen an die Ukraine sind jedenfalls mit Österreichs Neutralität
nicht vereinbar. Österreichs schwarz-grüne Regierung ist daher verpflichtet, dieses Gesetz abzulehnen und Maßnahmen
zu ergreifen, die dem Status der Neutralität entsprechen. Alles andere ist Verfassungsbruch.
Veröffentlicht: 07.06.2023