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ORF-Gesetz verfassungswidrig

Erneute Panne im ORF: Der Verfassungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Regelungen zur Zusammensetzung des ORF-Stiftungs- und Publikumsrates teilweise gegen die Verfassung verstoßen. Die Richter stellten "Verstöße gegen das Gebot der Unabhängigkeit und Vielfalt" gemäß dem Bundesverfassungsgesetz für den Rundfunk fest. Als problematisch bewertet wurde vor allem der übermäßigen Einfluss der Regierung bei der Besetzung der ORF-Gremien. Das ORF-Gesetz muss bis März 2025 repariert werden, heißt es. Da der VfGH den Gesetzgeber für eine Reparatur der aufgehobenen Regelungen bis 31. März 2025 Zeit gibt, ändert in der operativen Tätigkeit der Gremien vorerst nichts. Auch bisherige Entscheidungen der Gremien sind vom VfGH-Erkenntnis nicht betroffen.
Veröffentlicht: 11.10.2023