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Kindermaskenpflicht wirkungslos
In Corona-Zeit waren nur Kinder unter sechs Jahren vom Tragen einer Mund-Nasen-Maske sowie Personen, die eine solche aus gesundheitlichen Gründen nicht tragen dürfen, ausgenommen. Bereits ab dem sechsten Geburtstag waren auch alle Kinder, ebenso wie die Erwachsenen, verpflichtet, Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften usw. zu tragen. Schon damals war diese Radikal-Maßnahme umstritten, zumal Kinder von der Krankheit kaum betroffen waren.
Veröffentlicht: 12.12.2023